Erbrechtskanzlei Dr. Nicolé Kampa, Rechtsanwältin Dr. Nicolé Kampa, Rechtsanwältin

Kosten

"Über Geld spricht man nicht!" – Diesen Satz können Sie an dieser Stelle getrost vergessen.

Mein oberster Grundsatz ist es, Sie bereits bei Mandatsanbahnung, also bei den Vorgesprächen, umfassend über alle anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Gerichtskosten) aufzuklären.

Niemandem ist geholfen, wenn der Mandant erst nach Abschluss der Angelegenheit zum ersten Mal über die von ihm zu tragenden Kosten informiert wird, was schon oft zu Konflikten geführt hat.

Was Sie wissen sollten:

Die Anwaltskosten sind die Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt verlangen kann. Welche Gebühren anfallen und wie sie berechnet werden, regelt seit dem 01.07.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz ist für den Rechtsanwalt bindend.

Höhere als die gesetzlichen Gebühren kann er nur beanspruchen, wenn dazu eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mandant getroffen wird.

Haben Sie Fragen zu den Anwaltskosten, die im Übrigen für den Laien schwer verständlich sind, scheuen Sie sich bitte nicht, diese telefonisch unter +49 30 / 204 58 010 oder per E-Mail an info@juristin-berlin.de ganz unverbindlich an mich zu richten.

Was Sie sonst noch tun können:

Um die berechtigte Frage zu klären, welche Kosten in einem etwaigen Prozess auf Sie zukommen können, nutzen Sie bitte den Kostenrechner unter www.jurfree.dimbeck.de.